Die Bürgerinnen und Bürger können je nach Bedarf zwischen den verschiedenen Ausweismodellen wählen: biometrischer Pass, biometrische Identitätskarte, nicht biometrische Identitätskarte oder Kombiangebot (biometrischer Pass mit biometrischer Identitätskarte oder nicht biometrischer Identitätskarte).

Bei den Identitätskarten gibt es seit 2. November 2026 zwei Modelle:
– biometrische Identitätskarte: wird für Personen, die
innerhalb der EU reisen, empfohlen;
– nicht biometrische Identitätskarte: Ist für Personen,
welche die Karte ausschliesslich als Ausweis in der
Schweiz benötigen, ausreichend.

Nach persönlicher Vorsprache beträgt die Lieferzeit für die Ausweise maximal 10 Arbeitstage.


Biometrischer Pass/biometrische Identitätskarte/Kombi-Angebot

Für die Ausstellung eines biometrischen Passes (mit Chip), einer biometrischen Identitätskarte (mit Chip) oder des Kombi-Angebots (Pass (mit Chip) mit Identitätskarte (mit oder ohne Chip)) ist die persönliche Vorsprache bei der Ausweisstelle in St. Gallen (Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen) oder Sargans (Bahnhofpark 2B, 7320 Sargans) zwingend, dafür entfällt der Gang auf das Einwohneramt der Wohnsitzgemeinde. Minderjährige und Personen unter umfassender Beistandschaft müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung bei der ausstellenden Behörde erscheinen. Auf dem Chip werden Ihre persönlichen Daten, ein Foto und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Das Foto sowie die Fingerabdrücke werden am Termin direkt vor Ort erstellt.

Termin- und Ausweisantrag kann über die Website www.schweizerpass.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erstellt werden. Bei Fragen ist die Ausweisstelle unter folgender Telefonnummer erreichbar 058 229 36 31.

nicht biometrische Identitätskarte
Die nicht biometrische Identitätskarte (ohne Chip) kann nach wie vor bei der Wohngemeinde beantragt werden (ausser beim Kombi-Angebot).
Die persönliche Vorsprache beim Einwohneramt ist zwingend. Minderjährige oder Personen unter umfassender Beistandschaft müssen von ihrem/ihrer gesetzlichen Vertreter/in begleitet werden. Zur Beantragung nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
– ein aktuelles Passfoto (gemäss Kriterien)
– sofern vorhanden: die alte Identitätskarte
– oder bei Verlust, die Verlustanzeige der Polizei

Die Gebühren sind beim Einwohneramt entweder bar oder mit Karte zu bezahlen.

Kriterien für die Passfotos für die Identitätskarte

Format, Fotoqualität, Körperhaltung, Gesichtsausdruck
– Bildgrösse 35 x 45 mm (ohne Rand)
– Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mindestens 29 mm, höchstens 34 mm
– Schwarzweiss- und Farbfotos sind zugelassen, das Foto im
Ausweis ist schwarzweiss
– gerade vor der Kamera sitzen (Schulter gerade)
– direkt in die Kamera blicken (Frontalaufnahme)
– neutraler Gesichtsausdruck, geschlossener Mund
(freundlicher Gesichtsausdruck ist erlaubt!)
– Auch bei Kindern darf weder eine andere Person noch ein
Gegenstand auf dem Foto ersichtlich sein.

Brillenträger
– Augen dürfen nicht durch Brillengestelle verdeckt werden
– keine Spiegelung der Brillengläser, keine getönten Gläser
oder Sonnenbrille

Ausleuchtung, Schärfe, Kontrast, Hintergrund
– Foto muss scharf und kontrastreich sein
– natürliche Hauttöne, keine Spiegelung der Haut und keine
roten Augen
– Hintergrund einfarbig, einheitlich und neutral; keine
Schatten
– klare Trennung zwischen Hintergrund und Kopf

Es empfiehlt sich, die Passfotos direkt bei einem Fotofachgeschäft machen zu lassen. Das Foto kann in physischer Form mitgebracht oder vorab digital an frontoffice@gommiswald.ch zugesendet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.schweizerpass.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder www.sg.ch/sicherheit/schweizer-pass-id.htmlExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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