Rückerstattung von Wehrpflichtersatz

Haben Sie einen früher nicht geleisteten Militär- oder Zivildienst nachgeholt und glauben Sie deshalb Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Ersatzabgabe zu haben? In diesem Fall schicken Sie Ihr Gesuch zur Prüfung. (Zuständig für die Rückerstattung ist die kantonale Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe, die auch den Bezug vorgenommen hat.)

Das Formular dazu finden Sie auf der Homepage des Kreiskommandos St. Gallen.

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