öffentliche Auflage - Einbürgerungsgesuche
Der Einbürgerungsrat Schänis-Maseltrangen hat am 16. September 2026 folgender Person
das Bürgerrecht der Politischen Gemeinde Schänis und der Ortsgemeinde Schänis-Maseltrangen verliehen:
Jera, Monika Johanna, deutsche Staatsangehorige, geb. 09.12.1977, ledig,
whft. Dörflistrasse 36, 8723 Maseltrangen
In Anwendung von Art. 19 ff. des Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.1) wird
ein Auflageverfahren durchgeführt. Das Einbürgerungsdossier wird unter Eröffnung einer Einsprachefrist von dreissig Tagen, d. h. vom 16. Oktober 2026 bis 14. November 2026, öffentlich aufgelegt.
Die öffentliche Auflage erfolgt im Gemeindehaus Schänis (Foyer Erdgeschoss). Wer in der
Politischen Gemeinde Schänis stimmberechtigt ist, kann das Einbürgerungsdossier einsehen
und gegen den Einbürgerungsbeschluss des Einbürgerungsrates schriftlich und begründet
Einsprache erheben. Einsprachen sind vor Ablauf der Auflagefrist dem Einbürgerungsrat
Schänis-Maseltrangen, Gemeindehaus, Oberdorf 16, 8718 Schänis, einzureichen.
Schanis, 22. September 2026
Der Einbürgerungsrat Schänis hat am 16. September 2026 folgenden Personen das Bürgerrecht der Politischen Gemeinde Schänis und der Ortsgemeinde Schänis verliehen:
List, Wolfgang, deutscher Staatsangehöriger, geb. 08.10.1959, verheiratet,
List geb. Marschall, Grit, deutsche Staatsangehörige, geb. 14.05.1970, verheiratet,
beide wohnhaft Obere Leimenstrasse 1, 8718 Schanis
Sulaiman, Daijeen Mohammed Hassan, irakische Staatsangehörige, geb. 08.02.1990,
geschieden,
Sulaiman, Jasmin, irakische Staatsangehörige, 17.11.2019, ledig,
Sulaiman, Pelin, irakische Staatsangehörige, 12.07.2021, ledig,
alle wohnhaft Ziegelhof 15, 8718 Schanis
In Anwendung von Art. 19 ff. des Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.1) wird
ein Auflageverfahren durchgeführt. Das Einbürgerungsdossier wird unter Eröffnung einer Einsprachefrist von dreissig Tagen, d. h. vom 16. Oktober 2026 bis 14. November 2026, öffentlich aufgelegt.
Die öffentliche Auflage erfolgt im Gemeindehaus Schänis (Foyer Erdgeschoss). Wer in der
Politischen Gemeinde Schänis stimmberechtigt ist, kann das Einbürgerungsdossier einsehen
und gegen den Einbürgerungsbeschluss des Einbürgerungsrates schriftlich und begründet
Einsprache erheben. Einsprachen sind vor Ablauf der Auflagefrist dem Einbürgerungsrat
Schänis, Gemeindehaus, Oberdorf 16, 8718 Schänis, einzureichen.
Schänis, 22. September 2026
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| 20261015073952668 (PDF, 607 kB) | Download | 0 | 20261015073952668 |
| 20261015074000582 (PDF, 541 kB) | Download | 1 | 20261015074000582 |