kantonales Feuerverbot wird aufgehoben - in Schänis bleibt Feuer in Wald und Waldesnähe weiterhin verboten
02.09.2026
Widerruf der Allgemeinverfügung vom 03. Juli 2026 betreffend das kantonale Feuer- und Feuerwerksverbot sowie das Verbot des Wegwerfens von brennenden Streichhölzern und Raucherwaren im Wald und in Waldesnähe (200 m) und das Steigenlassen von Himmelslaternen.
Das kommunale Feuerverbot in der Politischen Gemeinde Schänis bleibt weiterhin bestehen !