Bestattungsamt Schänis

Todesfälle zu Hause sind durch die nächsten Angehörigen dem Bestattungsamt des Wohnortes anzuzeigen. Der Anzeigende hat als Ausweis die ärztliche Todesbescheinigung vorzulegen.
Das weitere Vorgehen ist im Merkblatt "Todesfall" unter den Publikationen ersichtlich (siehe unten).

Beim Todesfall im Spital, Alters- oder Pflegeheim erfolgt die Meldung üblicherweise direkt durch die Verwaltung bzw. Heimleitung. Bei Bestattungen in der Gemeinde Schänis bitte trotzdem auf dem Bestattungsamt melden, damit die nötigen Schritte eingeleitet werden können.

  • Grabunterhaltsverträge
  • Friedhofaufsicht

Kontakt

Bestattungsamt Schänis
Oberdorf 16
8718 Schänis
Tel. 055 619 61 65
marlen.thoma@schaenis.ch

Öffnungszeiten

Mo-Fr : 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.00
Do : 14.00 - 18.00

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