Selbständigerwerbende

Als selbständig erwerbend gilt eine Person, die unter eigenem Namen auf eigene Rechnung arbeitet, sich in unabhängiger Stellung befindet und das wirtschaftliche Risiko selber trägt.

AHVeasy ist das Online­portal für die unkomplizierte Zusammen­arbeit von Arbeit­gebenden und Selbständig­erwerbenden mit den Ausgleichs­kassen von 20 Kantonen und Liechtenstein. Sozial­versicherungs­­­geschäfte können mit AHVeasy immer und überall ab­gewickelt werden.

Eine allgemeine AHV-Beitragspflicht besteht auch für Selb­ständig­erwerbende mit dem Unterschied, dass diese die Beiträge in voller Höhe leisten müssen.

Bei der Anmeldung als Selb­ständig­erwerbender erfolgt eine Schätzung des Einkommens als Grundlage zur Fest­legung der zu zahlenden Akonto­beiträge. Basierend auf den Steuerdaten wird eine definitive Ermittlung der Beiträge durchgeführt.

Falls eine selbständig erwerbende Person An­gestellte beschäftigt, gelten dieselben Bestimmungen wie für Arbeitgebende.

Selbständigerwerbende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Familien- und Kinderzulagen. Für selbständige Landwirtinnen und Landwirte bestehen separate Bestimmungen über Familien- und Kinderzulagen.

Versicherte Personen, die in ihrer selbständigen Erwerbs­tätigkeit gesund­heitlich ein­geschränkt sind, sollten sich möglichst schnell bei der IV-Stelle ihres Wohn­sitzkantons anmelden. Nach Erhalt der Anmeldung wird ab­geklärt, ob Anpassungen im Betrieb vor­genommen werden können oder eine Neu­orientierung an­gezeigt ist. Ein Anspruch auf eine IV-Rente wird erst geprüft, wenn sämt­liche Mass­nahmen beruflicher Art aus­geschöpft wurden.

Häufige Fragen