Massnahmen zur Vorbeugung der Vogelgrippe
Das BLV verlängert in Absprache mit den Kantonen die Massnahmen zur Vorbeugung der Vogelgrippe bis mindestens am 30. April 2023.
Das heisst: Hausgeflügel muss entweder im Stall bleiben oder darf nur in einen vor Wildvögeln geschützten Auslauf.
Weitere, laufend aktualisierte Informationen zum Seuchengeschehen finden Sie auf der Internetseite des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Kt. St. Gallen.
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