Niederlassungsausweis/Aufenthaltsbescheinigung |
| Wenn Sie sich in unserer Gemeinde niederlassen und nicht Bürger unserer Gemeinde sind, so haben Sie uns Ihren Heimatschein zu hinterlegen. Wir stellen Ihnen sodann einen einen Niederlassungsausweis (Schriftenempfangsschein) aus. |
| Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
| zugehörige Dienstleistungen: | Anmeldung |
| zugehörige Online-Dienste: | Anmeldung / Zuzug Schriftenempfangsschein |
| Ansprechspersonen: | Brunner Karin |
| zuständig: | Einwohneramt Schänis |