Ab dem 01.01.2013 ist nicht mehr das Einwohneramt, sondern das Strassenverkehrsamt für das Einlösen von Motorfahrrädern zuständig.

Vor der Einlösung müssen Halterinnen und Halter die Mofas durch einen Mofa-Händler prüfen lassen. Befindet sich das Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand, bestätigt der Mofa-Händler dies auf der gelben Prüfkarte. Diese Prüfbestätigung muss Stempel und Unterschrift des Mofa-Händlers aufweisen.

Die Einlösung können Sie entweder direkt beim Strassenverkehrsamt in St.Gallen erledigen oder Sie (bzw. der Mofahändler) senden die Unterlagen an die folgende Adresse:

Kanton St.Gallen
Strassenverkehrs- und
Schifffahrtsamt
Verkehrszulassung / Mofa
9001 St.Gallen

In diesem Fall erhält der Mofa-Halter die Vignette und die Rechnung per Post.




Fahrradvignette
Die Vignettenpflicht für Fahrräder wurde per 01.01.2012 aufgehoben. Künftig kommt die private Haftpflichtversicherung für Schäden auf.

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