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Adressänderung innerhalb Schänis

Zuständiges Amt:Einwohneramt Schänis

Ein Wohnungswechsel innerhalb von Schänis müssen Sie innert 8 Tagen auf dem Einwohneramt melden.

Folgende Dokumente benötigen wir für Ihre Adressänderung:

Schweizer Bürgerinnen und Bürger

• Dienstbüchlein (bis 34. Altersjahr)
• Zivilschutzdienstbüchlein (sofern pflichtig)

Ausländische Staatsangehörige

• Ausländerausweis

Verantwortlich Telefon
Brunner, Karin 055 619 61 65

Onlinedienst Online Bestellen Laden Info
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