

Mofalösung
Zuständiges Amt: Einwohneramt Schänis Ab dem 01.01.2013 ist nicht mehr das Einwohneramt, sondern das Strassenverkehrsamt für das Einlösen von Motorfahrrädern zuständig. Vor der Einlösung müssen Halterinnen und Halter die Mofas durch einen Mofa-Händler prüfen lassen. Befindet sich das Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand, bestätigt der Mofa-Händler dies auf der gelben Prüfkarte. Diese Prüfbestätigung muss Stempel und Unterschrift des Mofa-Händlers aufweisen. Die Einlösung können Sie entweder direkt beim Strassenverkehrsamt in St.Gallen erledigen oder Sie (bzw. der Mofahändler) senden die Unterlagen an die folgende Adresse: Kanton St.Gallen Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Verkehrszulassung / Mofa 9001 St.Gallen In diesem Fall erhält der Mofa-Halter die Vignette und die Rechnung per Post. Fahrradvignette Die Vignettenpflicht für Fahrräder wurde per 01.01.2012 aufgehoben. Künftig kommt die private Haftpflichtversicherung für Schäden auf.
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