

Alimentenbevorschussung und InkassohilfeDie Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe wird nach dem Gesetz über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge (GIUV) ausgerichtet.
Das Sozialamt leistet unmündigen und mündigen Kindern unentgeltlich Inkassohilfe oder Vorschüsse, wenn die Eltern ihrer Unterhaltpflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen. Anspruch auf Inkassohilfe haben auch Erwachsene für ihre eigenen Unterhaltsbeiträge aus Scheidungs- oder Trennungsurteilen. Anspruchsvoraussetzungen Die Ausrichtung von Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe bedingt eine vorgängige Beurteilung der Situation des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin. Ein Gesuch ist mit folgenden Unterlagen einzureichen:
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