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KehrichtsammlungWir sind gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten. Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden Donnerstag eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in KSGL-Gebührensäcken, welche in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind, bereit. Nur so entrichten sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Fehlbaren müssen wir leider neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsentschädigung auferlegen. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Verzeigung. Die aktuellen Kehrichtsackgebühren betragen:
Jährliche Grundgebühr pro Haushalt: Fr. 80.--. Die Grünabfuhr erfolgt über private Unternehmen. Das Deponieren auf dem Sammelplatz Gastermatt ist für private Mengen gratis. Die Verlade- und Transportkosten sind mit dem Unternehmer direkt zu erledigen Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Altöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Sonderabfälle, Alttextilien etc.) stehen unserer Einwohnerschaft die Abfallsammelstelle oder spezielle Sammelaktionen zur Verfügung. Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem Merkblatt Abfallentsorgung, welches wir jedes Jahr in die Haushaltungen verteilen, entnehmen. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft. |