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Abmeldung Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert acht Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen: - Schriftenempfangsschein
- Militärdienstbüchlein (Männer bis 34. Altersjahr) oder Zivilschutzdienstbüchlein
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen: Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
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