Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden. Dies können Sie persönlich, online oder telefonisch vornehmen.

Neu ist auch eine Abmeldung über "E-Umzug" möglich. Dazu klicken Sie bitte auf den nachfolgenden LINK: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/sg

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Schriftenempfangsschein

 

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

 

  • Ausländerausweis


Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

 

Preis

gratis

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