Vermittlungsamt Obersee-Gaster
Zivilprozesse beginnen in der Regel mit einem Schlichtungsverfahren vor dem Vermittler. Es ist ein Vermittlungsbegehren zu stellen; darin sind die Parteien zu nennen und anzugeben, worum es geht (Gegenstand der Klage; z.B. "betreffend Vertrag"). Das genaue Rechtsbegehren muss erst an der Verhandlung bekanntgegeben werden.
Aufgabe dieses Verfahrens ist es, die Parteien ohne Durchführung des Prozesses auszusöhnen.
Die Parteien sind grundsätzlich verpflichtet, persönlich vor dem Vermittler zu erscheinen. Können sich die Parteien nicht einigen, wird der Leitschein ausgestellt, mit welchem die Klage innert zweier Monate beim Gericht eingereicht werden kann.
Bei Streitigkeiten, für die das Arbeitsgericht zuständig ist, bei Begehren im summarischen Verfahren und in gewissen anderen Fällen findet keine Vermittlung statt.
Vermittlungsamt Obersee-Gaster(Schmerikon, Uznach, Gommiswald, Kaltbrunn, Benken, Schänis, Weesen, Amden)
Vermittlungsamt Obersee-Gaster
Zürcherstrasse 1
8730 Uznach
Telefon: 079 535 86 31
Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse See-Gaster
Bei Klagen aus Miete oder Pacht unbeweglicher Sachen ist immer, d.h. bei jedem Streitwert, zuerst die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse anzurufen.
St. Gallerstr. 40
8645 Jona
Telefon: 055 225 70 35
Wohnungsabnahmen:
Hauseigentümerverband See und Gaster
Neuhofstr. 5
8645 Jona
Tel 055 212 25 20
Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse See-Gaster
Die Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse führt den Versöhnungsversuch in Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis durch. Wenn der Streitwert Fr. 30’000.-- übersteigt, ist das Schlichtungsverfahren für die Parteien freiwillig. Anstelle der bisherigen Arbeitsgerichte ist neu für arbeitsrechtliche Streitigkeiten die Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse anzurufen.
Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse
Klaus Gebert Strasse 4
8640 Rapperswil
Telefon: 055 214 46 49