Die Bürgerversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger. Sie findet mindestens ein Mal jährlich statt.
Aufgaben: | Die Bürgerversammlung beschliesst über: - die Gemeindeordnung
- die Jahresrechnung
- einmalige oder während mindestens zehn Jahren wiederkehrende neue Ausgaben, die den in der Gemeindeordnung festgesetzten Betrag übersteigen.
- Aufgaben und Kredite, soweit nicht der Gemeinderat abschliessend zuständig ist
- Kauf und Verkauf von Grundstücken, soweit nicht der Gemeinderat abschliessend zuständig ist
- Geschäfte, die ihr durch besondere gesetzliche Vorschriften zugewiesen sind
|
Nächste Bürgerversammlungen
Letzte Bürgerversammlungen
Zeige alle vergangenen Einträge